Niedersächsisches Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ bis 2025 verlängert

Förderjahr 2021 richtet Fokus auf Demenz-Wohngemeinschaften
Für das Jahr 2021 stehen Fördermittel in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung. Wie bereits in der letzten Förderrunde 2020 sollen auch 2021 vorrangig alternative Wohnformen bzw. Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz unterstützt werden. Gefördert werden sowohl Neu- und Umbauten als auch Sach- und Personalkosten für den Aufbau der Wohngemeinschaften.
Prinzipiell können aber auch Projekte mit anderen förderfähigen Schwerpunkten eine Zuwendung beantragen, sofern ihre Umsetzung in 2021 vorgesehen ist.

Förderanträge sind bis zum 1. April 2021 beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einzureichen. Ansprechpartnerinnen für alle zuwendungstechnischen Fragen sind:
Frau Grams, Tel. 0441 / 2229-7304, Email: Regina.Grams@ls.Niedersachsen.de und
Frau Winter, Tel. 0441 / 2229-7414, Email: KimAnne.Winter@ls.niedersachsen.de

Für die nachfolgenden Förderjahre gilt jeweils der 1. August des Vorjahres als Antragsfrist.
D.h., Fördermittel für Projekte, deren Realisierung in 2022 geplant ist, müssen bis spätestens 01.08.2021 beantragt werden.

Die fachliche Begleitung des Förderprogramms – und damit auch die inhaltliche Beratung zur Antragstellung – übernimmt, wie bisher, das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung, in Hannover. Ansprechpartnerin ist Frau Röder, Tel. 0511/ 165910-45,
Email: wohnenundpflege@fgw-ev.de.

Weiterführende Informationen sowie die überarbeitete Richtlinie und die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie im Internet auf den Seiten des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie und des Förderprogramms „Wohnen und Pflege im Alter“.

Förderjahr 2021 richtet Fokus auf Demenz-Wohngemeinschaften
Für das Jahr 2021 stehen Fördermittel in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung. Wie bereits in der letzten Förderrunde 2020 sollen auch 2021 vorrangig alternative Wohnformen bzw. Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz unterstützt werden. Gefördert werden sowohl Neu- und Umbauten als auch Sach- und Personalkosten für den Aufbau der Wohngemeinschaften.
Prinzipiell können aber auch Projekte mit anderen förderfähigen Schwerpunkten eine Zuwendung beantragen, sofern ihre Umsetzung in 2021 vorgesehen ist.

Förderanträge sind bis zum 1. April 2021 beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einzureichen. Ansprechpartnerinnen für alle zuwendungstechnischen Fragen sind:
Frau Grams, Tel. 0441 / 2229-7304, Email: Regina.Grams@ls.Niedersachsen.de und
Frau Winter, Tel. 0441 / 2229-7414, Email: KimAnne.Winter@ls.niedersachsen.de

Für die nachfolgenden Förderjahre gilt jeweils der 1. August des Vorjahres als Antragsfrist.
D.h., Fördermittel für Projekte, deren Realisierung in 2022 geplant ist, müssen bis spätestens 01.08.2021 beantragt werden.

Die fachliche Begleitung des Förderprogramms – und damit auch die inhaltliche Beratung zur Antragstellung – übernimmt, wie bisher, das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung, in Hannover. Ansprechpartnerin ist Frau Röder, Tel. 0511/ 165910-45,
Email: wohnenundpflege@fgw-ev.de.

Weiterführende Informationen sowie die überarbeitete Richtlinie und die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie im Internet auf den Seiten des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie und des Förderprogramms „Wohnen und Pflege im Alter“.

26.01.2021