Bauliche Förderung von Gemeinschaftsräumen im „KfW-Programm Altersgerecht umbauen“ nutzen

Projektinitiativen, die gemeinschaftliche Wohnprojekte planen und Gemeinschaftsräume als festen Baustein neuer Wohn- und Versorgungskonzepte im Quartier verankern wollen, können von einer Förderung profitierten. Das „KfW-Programm Altersgerecht umbauen“ bietet  hierfür Fördermöglichkeiten in Form eines zinsgünstigen Bankkredits oder eines nicht rückzahlbaren Zuschusses aus Bundesmitteln an.

Besonders im Alter werden das Wohlergehen und die Lebensqualität erheblich durch den eigenen Wohnraum und das Wohnumfeld beeinflusst. Die meisten Menschen wünschen sich so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden und im Wohnumfeld bleiben zu können. Das Bundesfamilienministerium fördert modellhaft im Programm „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“ bauliche Maßnahmen an Gemeinschaftsräumen, die als Treffpunkte für Bewohner*innen und als Begegnungsstätten der Nachbarschaft oder des Quartiers, z.B.  für Veranstaltungen,  genutzt werden. Auch Angebote der Pflege (z.B. ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften etc.) lassen sich dort einrichten.

Das Bundesfamilienministerium sieht in der baulichen Förderung von Gemeinschaftsräumen einen zentralen Baustein, um die soziale Dimension des Wohnens zu stärken. Dazu gehört: Teilhabe und Begegnung mit Nachbarn sowie der Aufbau und die Weiterentwicklung von unterstützenden Netzwerken, Kooperationen und Strukturen im Wohnumfeld. Diese sind sowohl in städtischen Quartieren als auch in ländlichen Regionen als Folge des demografischen und gesellschaftlichen Wandels notwendig, um das Miteinander von Jung und Alt und den Zusammenhalt im Wohnumfeld zu stärken.

Mit der Öffnung der Gemeinschaftsräume ins Quartier werden Perspektiven für ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben im Alter eröffnet. Wechselseitige Unterstützung sowie Angebote der Pflege tragen zur Entlastung im Alter bei.
Damit wohnortnah mehr gemeinschaftliche Wohnformen realisiert werden können, hat sich das Bundesfamilienministerium dafür eingesetzt, die zentrale Bedeutung der Gemeinschaftsräume für eine nachhaltige Gestaltung des Wohnumfeldes und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt im KFW-Programm „Altersgerecht umbauen“ zu unterstreichen  und so das Ziel, die Förderung von  Gemeinschaftsräume im Programm zu verstetigen.

Für die Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen kann ein Kredit in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Dies gilt auch für den Anbau von Gemeinschaftsräumen an bestehende Wohngebäude. Antragsberechtigt sind insbesondere Investorengruppen, z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, aber auch Privatpersonen.

Alternativ dazu können private Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieterinnen und Mieter einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zur Höhe von max. 5.000 Euro erhalten, wenn sie Gemeinschaftsräume in bestehenden Wohngebäuden einrichten (sog. „Einzelmaßnahme“).

Diese seit Juni 2019 erweiterten Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der KfW, www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Barrierereduzierung, nachzulesen oder im Einzelfall telefonisch unter 0800/ 53 99 002 zu erfragen.

09.10.2019